Angaben gemäß § 5 TMG
Stern Wohnungsbau UG
Stienitzseestraße 42
12489 Berlin
Vertreten durch:
Michael Rodic, Geschäftsführer
Kontakt:
Telefon: +49 1525 1385 202
E-Mail: info@stern-wohnungsbau.de
Registereintrag:
Eintragung im Handelsregister.
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Berlin
Registernummer: HRB 222348 B
Umsatzsteuer-ID:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: DE361543263
Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
1. Geltungsbereich:
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stern Wohnungsbau UG (haftungsbeschränkt)
Die Stern Wohnungsbau UG (haftungsbeschränkt), im Folgenden Auftragnehmer genannt, kontrahiert ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Regelungen, insbesondere Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Auftraggebers, einschließlich Abweichungen vom Schriftformerfordernis, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2. Angebot/Vertragsabschluß:
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Angebote sind für die Dauer von 14 Tagen gültig. Der Vertrag gilt erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer als abgeschlossen. Die Auftragsbestätigung kann per Brief, per Telefax, Email oder in sonstiger elektronischer Textform erteilt werden.
3. Kostenvoranschläge/Preise:
Kostenvoranschläge werden vom Auftragnehmer nach bestem Fachwissen erstellt, es wird jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen. Kostenvoranschlägesindentgeltlich. WirdnichtausdrücklicheineandereBerechnungsartvereinbart,erfolgtdieAbrechnungnachtatsächlichemAufwand.Für Leistungen, die 2 Monate nach Vertragsabschluss zu erbringen sind, gelten veränderliche Preise als vereinbart. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von mehr als 15% ergeben, so wird der Auftragnehmer den Vertragspartner davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen von weniger als 15%, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und der Auftragnehmer berechtigt, diese Kosten ohne weiteres in Rechnung zu stellen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Auftragnehmer berechtigt, Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung zu stellen.
4. Werklohn/Rechnungslegung:
Die Preise des Auftragnehmers sind in Euro angegeben. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweils gültigen Höhe in Rechnung gestellt. Ein Skontoabzug ist nur bei gesonderter Skontovereinbarung zulässig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Lieferungen und Leistungen nach dem tatsächlichen Anfall und dem entstandenen Aufwand abzurechnen. Bei Teillieferungen sind Teilrechnungen stets zulässig. Sämtliche Rechnungen sind binnen 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Ist eine Rechnung so mangelhaft, dass sie vom Auftraggeber nicht geprüft werden kann, so ist sie dem Auftragnehmer binnen 10 Tagen nach Vorlage zur Verbesserung zurückzustellen. Die Gründe zur Zurückstellung sind schriftlich bekanntzugeben. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer nach Setzung einer 7-tägigen Nachfrist berechtigt, die Arbeiten bis zur vollständigen Bezahlung aller bis zu diesem Zeitpunkt fälligen Beträge einzustellen. Die hieraus entstehenden Kosten und Bauzeitverzögerungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers werden Verzugszinsen von 10% p.a. vereinbart; handelt es sich beim Auftraggeber um einen Verbraucher, betragen die Verzugszinsen 5% p.a.
5. Liefer- und Leistungsverzug:
Die Liefer- und Leistungsfristen werden vom Auftragnehmer nach Möglichkeit eingehalten. Sie sind, falls sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe an den Auftraggeber. Bei unvorhergesehenen Witterungseinflüssen hat der Auftragnehmer das Recht auf Verlängerung der Leistungsfrist und Verrechnung der damit verbundenen Mehrkosten. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber wegen Lieferverzug ist nur unter Setzung einer angemessenen, zumindest 14-tägigen Nachfrist, zulässig. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Lieferungs- oder Leistungsteil, bezüglich dessen Verzug vorliegt. Baustellen Verzögerungen, welche durch den Auftraggeber in welcher Art auch immer verursacht werden, berechtigen den Auftragnehmer zur Einforderung der durch den Verzögerungsverlauf entstandenen Mehrkosten. Kommt der Auftraggeber trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen der Aufforderung zur Abklärung bau wesentlicher Details nicht nach und kommt es dadurch zu Liefer- oder Leistungsverzögerungen, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeit einzustellen und die bisherigen Leistungen in Rechnung zu stellen.
6. Gewährleistung:
Ist der Auftraggeber Unternehmer, so gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten, wobei offensichtliche Mängel unverzüglich nach Erhalt einer Leistung bzw. der Übergabe einer erbrachten Leistung angezeigt werden müssen. Die Mängelrüge hat schriftlich zu erfolgen. Soweit Mängelrügen unberechtigt erhoben werden und hierdurch Kosten für den Auftragnehmer entstehen, sind diese vom Auftraggeber zu tragen. Im Übrigen wird auf die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften verwiesen.
7. Schadenersatz:
Schadenersatzansprüche für Sachschäden, die durch leicht fahrlässiges Handeln verursacht werden, werden ausgeschlossen.
8. Eigentumsvorbehalt:
Gelieferte Waren, Baustoffe und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bzw. Werklohns Eigentum des Auftragnehmers bzw. des Lieferanten. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Auftragnehmer berechtigt, seine Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen.
9. Anschlüsse und Zufahrt:
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Wasser- und Stromanschlüsse kostenlos in der für die Leistungserbringung erforderlichen Dimension am Ort der Leistungserbringung zur Verfügung zu stellen. Die Verbrauchskosten sind vom Auftraggeber zu tragen. Arbeits- und Lagerplätze sowie für Baufahrzeuge taugliche Zufahrtswege sind vom Auftraggeber kostenlos zur Verfügung zu stellen. Allenfalls erforderliche Bau- und Zufahrtsgenehmigungen sind vom Auftraggeber einzuholen.
10. Erfüllungsort/Gerichtsstand/anzuwendendes Recht:
Handelt es sich beim Auftraggeber um einen Unternehmer, so wird für sämtliche Rechtsstreitigkeiten das sachlich zuständige Gericht der Stadt Berlin als Gerichtsstand vereinbart. Der Auftragnehmer hat das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Unternehmers oder an einem Sondergerichtsstand zu klagen. Sämtliche Verträge mit der Stern Wohnungsbau UG (haftungsbeschränkt) unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11. Salvatorische Klausel:
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen.